Kindertagesstätten-Satzung für den Integrationskindergarten Regenbogenkinder e.V.

  1. Im Integrationskindergarten Regenbogenkinder e. V. werden behinderte und nicht behinderte Kinder, sowie Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, gemeinsam regelmäßig betreut.
  2. Der Kindergarten ist montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet, die Hortgruppe von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Alle Gruppen sind in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie dem Tag nach Himmelfahrt und an einem Tag für gemeinsame Fortbildung geschlossen.
  3. Die Kinder des Kindergartens sollen von einem Erwachsenen bis spätestens 8.30 Uhr gebracht und 15.00 Uhr abgeholt werden.
  4. Über die Aufnahme von Kindern entscheidet nach einem Gespräch mit den Sorgeberechtigten der Träger. Kinder, deren Geschwister schon in unserer Kindertagesstätte betreut werden und Integrationskinder werden vorrangig aufgenommen. Kinder aus anderen Gemeinden werden nur betreut, wenn die Differenz zwischen dem Kostenausgleich der zuständigen Gemeinde und der Zuschüsse der Stadt Norderstedt von den Eltern getragen werden.
  5. Die ersten 2 Monate gelten als Probezeit auf Gegenseitigkeit. Sollte sich die Probezeit durch Fehlzeiten verlängern, muss eine schriftliche Bestätigung ausgestellt werden
  6. Nach Ende der Probezeit kann der Kindergartenplatz sowie der Hortplatz jeweils zum Ende eines Kindergartenjahres (31. Juli) mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Frist beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Über abweichende Kündigungstermine entscheidet im Bedarfsfall der Vorstand. Kündigungsbestätigungen werden lediglich auf Verlangen ausgestellt. Die Kindertagesstätte kann das Betreuungsverhältnis vorzeitig beenden, wenn die Kindertagesstättengebühr länger als einen Monat nicht entrichtet wurde, oder Arbeitsstunden oder ihr finanzieller Ausgleich nicht geleistet wurden
  7. Vor dem Wechsel vom Kindergarten in die Hortgruppe bedarf es eines erneuten schriftlichen Antrages und einer Entscheidung über die Platzvergabe. Aus pädagogischen Gründen werden bisher in unserem Kindergarten betreute Kinder vorrangig in die weiterführenden Betreuungsbereiche aufgenommen. Das Betreuungsverhältnis endet laut Kindertagesstättengesetz §1 Absatz (2) in dem Kindergartenjahr, in dem das Kind das 14. Lebensjahr vollendet
  8. Die Betreuungsgebühren entsprechen der Gebührenordnung der Stadt Norderstedt. Die Gebühren sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Dies gilt auch für das Obstgeld, welches vierteljährlich eingezogen wird. Über weitere Kosten entscheiden die Eltern bei den Elternabenden
  9. Kranke Kinder sowie Kinder mit Läusen oder Nissen dürfen nicht in die Kindergruppen. Ansteckende Krankheiten sowie ein Läuse- oder Nissenbefall sind den MitarbeiterInnen sofort mitzuteilen. Bei Magen-Darm-Infekten darf das Kind erst nach frühestens 24 Stunden nach Abklingen der letzten Symptome wieder in die Kindertagesstätte. Eine Mitteilungspflicht über ansteckende Krankheiten und Läuse- oder Nissenbefall gilt auch bei Erkrankung bzw. Befall bei Familienangehörigen oder anderen Personen des engsten Familienkreises
  10. Die MitarbeiterInnen haben das Recht und die Pflicht, Kinder, die andere anstecken könnten oder überfordert erscheinen, aus den Kindergruppen abholen zu lassen.
  11. Kinder, die wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht in den Kindergarten kommen, müssen bis 8.30 Uhr abgemeldet werden.
  12. Mitgebrachte oder in den Kindergruppen zubereitete Speisen dürfen gemäß des Konzeptes keinen Zucker enthalten.
  13. Es soll gleichberechtigt erzogen werden. Althergebrachte Rollenbilder und Verhaltensmuster für Jungen oder Mädchen sollen weder durch Spielsachen und Bücher, noch durch Spiele und Sprache vermittelt werden.
  14. Aus hygienischen Gründen müssen Mädchen und Jungen die Toilette sitzend benutzen.
  15. Hausschuhe und Ersatzkleidung sowie Regenzeug sind im Kindergarten zu deponieren und mit Namen zu beschriften.
  16. Der Trägerverein Regenbogenkinder e.V. ist eine Elterninitiative, die ausschließlich von der Mitarbeit der Eltern getragen wird. Die anfallenden Arbeiten sind Bestandteil des Vertrages mit der Stadt Norderstedt und deshalb sind alle Eltern verpflichtet, Arbeitsstunden zu leisten. Die Anzahl der Stunden wird vom Vorstand festgelegt. Alleinerziehende leisten die Hälfte. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird aus dem Kindergarten ausgeschlossen. Die nicht erbrachten Arbeitsstunden werden mit 15,-€ pro Stunde in Rechnung gestellt. Der Abrechnungszeitpunkt ist jeweils der 30. Juni.
  17. Die Teilnahme an den Elternabenden ist grundsätzlich Pflicht.
  18. Die Kindertagesstättensatzung und das Konzept des Integrationskindergartens Regenbogenkinder e.V. sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Die Anerkennung erfolgt durch Unterschrift des Vertrages.
  19. Ein Ausschluss ist möglich bei Verstoß gegen die Kindertagesstättensatzung, ohne dass eine vorherige schriftliche Abmahnung erfolgt sein muss. Über den Ausschluss entscheiden der Vorstand sowie das Regenbogen-Team.